Strenge Bestrafung wegen grober Lebensmittelverfälschung

1916 Die Neue Zeitung

GerichtshalleInnsbruck, 28. Juli. Vor dem hiesigen Erkenntnissenate hatte sich der im Jahre 1874 in Absam geborene und dort ansässige Bauer Josef Piechl wegen grober Lebensmittelfälschung zu verantworten. Piechl ist bereits wegen Milchpantscherei mit 10 Tagen Arrest und 20 Tagen Geldstrafe verurteilt worden. Der neuerlichen Anklage lag folgender Tatbestand zugrunde: Piechl hatte durch sieben Jahre täglich an den Milchhändler Alois Aichner in Hall durchschnittlich 25 Liter Milch geliefert und hiebei eingestandenermaßen das zum Ausspülen der Milchgefäße verwendete Wasser, das sogenannte Schweinswasser, der Milch beigemischt. Piechl behauptet, dies sei nie mehr als ein halber Liter gewesen, während die Untersuchung der Milsch einen Mindestwasserzusatz von zwei Litern ergab. Der Angeklagte wurde zu sechs Wochen Arrests und 400 Kronen Geldstrafe verurteilt.

(Neue Zeitung vom 29.7.1916, Seite 6)

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